033208/289075 info@targum.de

Wie hoch ist mein Umzug versichert?

Frage von Aron H.fragen-umzugsberatung

Moin, Moin,
in Kürze ziehen wir von Hamburg-Altona nach Cuxhaven mit Sack und Pack. Neben dem ganzen Hausstand ist auch ein Klavierflügel von Roth-Junius dabei. Der hatte vor einigen Jahren fast 6000 Euro gekostet.
Jetzt habe ich eine Frage zur Versicherung. Wie hoch bin ich versichert, wenn beim Transport der Flügel beschädigt wird? Lohnt sich eine Extraversicherung für den Umzug und wie hoch ist die Prämie?


Antwort vom Umzugsexperten:

Guten Tag Herr Aron H.,

jedes Umzugsunternehmen verfügt über eine gesetzliche Transportversicherung. Die Höhe der Versicherung beträgt 620 Euro pro m³. In Ihrem Fall würde das Klavier bei schätzungsweise 2-3m³ in einer Höhe von 1240 bis 1860 Euro gegen Schäden oder Verlust versichert sein.
WICHTIG: Die Transportversicherung reguliert nur den Schaden, wenn die Spedition auch verpackt hat.

Jetzt müssen Sie entscheiden, ob das für Sie ausreichend ist. Andernfalls sollten Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Diese können Sie meistens direkt bei der Spedition abschließen.
Die Höhe der Versicherungsumme können Sie selbst vereinbaren. Im Durchschnitt müssen Sie mit einer Prämie von etwa 2,5 Promille der Versicherungssumme rechnen.
Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 10000 Euro müssten Sie dann ca. 25 Euro für die zusätzliche Versicherung bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel über die Haftung bei Schäden.

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen

Keine Maklercourtage mehr bei Neuvermietungen

ReichstagSeitdem die Pläne von CDU und SPD immer konkrete Formen annehmen, bangen vor allem Makler um ihre Jobs. Schon seit Langem sind die Exzesse im Immobilienmarkt den Parteien ein Dorn im Auge. Nach Ansicht vieler Fachleute steigen die Mieten immer weiter in die Höhe. Zusätzlich neben Energie- und weiteren Nebenkosten ist das für viele Familien heute kaum noch zu bewältigen. Besonders schlimm ist derzeit die Situation in den Großstädten. Hinzukommt, dass die Lage vor allem durch die hohe Nachfrage verschlimmert wird. Schon seit einigen Jahren wird praktisch alles, was nur verfügbar ist, an Immobilien gekauft. Selbst ungesehen. Aber auch die Pro-Mieter-Gesetzgebung (Kündigungsschutz, etc.) verschärft die Situation und führt weiterhin zu einem steigenden Preis. Ein Ende ist nicht in Sicht. Geht es nach der möglicherweise neuen Regierung aus CDU und SPD, sollen neue Reformen die Kostenexplosionen beenden oder zumindest eindämmen. Ein kühner Gedanke, der wohl aber mehr die Parteibasis befriedigen soll.

Kritik an Immobilienmakler
Der neue Koalitionsvertrag muss zunächst die Mitglieder vor allem der SPD befriedigen. Dementsprechend ist die Schelte zu den Maklern in der Republik eine willkommene Geste. Neu soll demzufolge ein Sachkundenachweis eingeführt werden, in dem Makler aber auch Verwalter eine Mindestanforderung nachweisen müssen. Hier gilt jedoch zu unterscheiden. Verwalter kann praktisch jeder werden. Beim Makler bestehen allerdings schon jetzt hohe Anforderungen (mit Verweis auf den C34 Gewerbeschein, Führungszeugnis, etc.). Inwieweit die gesetzliche Auslegung stattfinden wird, bleibt nun abzuwarten.

Schwarze Schafe
Natürlich lässt es sich auch nicht verbergen, das es bei den Maklern schwarze Schafe gibt. Dennoch ist die Zahl hier nicht größer als in anderen Branchen. Rein von den Zahlen dürfte somit eigentlich kein Handlungsbedarf gegeben sein.

Nun stellt sich vor allem die Frage, wer überhaupt von dem Sachkundenachweis betroffen sein könnte. Wird es nur Neugründer treffen oder bereits auch renommierte Firmen, die schon seit Langem im Markt ansässig sind. Experten gehen zunächst davon aus, dass die Neugründungen bei den Maklern zurückgehen würden. Fakt ist aber auch, dass es dafür praktisch keinen Grund gäbe. Denn schon jetzt müssen angehende Immobilienmakler hohe Hürden erfüllen, die auch finanziell zu Beginn belasten. Ein Sachkundenachweis würde nur zu weiteren Belastungen führen, die letztendlich wieder auf den Kunden umgelegt werden müssten.

Mieter sollen keine Courtage mehr zahlen
Hier scheiden sich seit Jahren die Geister. In vielen anderen europäischen Ländern ist das bereits üblich. Auch in Deutschland wird nun darüber nachgedacht. Sofern die Interessenten den Makler nicht selbst beauftragen, soll die Courtage künftig entfallen. Die Courtage wäre dann vom Vermieter zu bezahlen. Ein Spiel mit dem Feuer, das vor allem sozial Schwache treffen dürfte. Denn diese werden künftig noch weniger als potenzielle Mieter erwünscht sein. Dennoch ist auch hier ganz klar, dass der Vermieter natürlich auf die eine oder andere Weise die entstandenen Kosten wieder auf den Mieter umlegen wird.

Erfolgsunabhängig beim Makler
Eine erfolgsunabhängige Beratung soll eingeführt werden. So der Gedanke im Koalitionsvertrag. Das jedoch wird von vielen Experten negativ gesehen. Schon in der Finanzbranche hat es sich gezeigt, das normale Kunden an solchen Modellen nur wenig Interesse zeigen.

Doch was sind die Folgen für die Mieter
Hier lässt sich Schlimmes erahnen. Schon das letzte Jahrzehnt zeigte sich der Gesetzgeber vor allem zu sehr am Mieter orientiert. Die Interessen der Vermieter und Eigentümer blieben meistens zurück. Dementsprechend mussten Vermieter handeln. Mieter werden heute schon nach sehr scharfen Kriterien ausgesucht. Eine Schufa-Einsicht ist dabei meistens unausweichlich. Menschen mit nur geringem Einkommen oder oder fehlenden Perspektiven hatten bislang das Nachsehen. Die neuen Pläne dürften als die Lage noch weiter verschärfen und genau jene treffen, die eben entlastet werden sollten. Die eigentlichen Probleme lässt die eventuell neue Regierung aber außen vor. Im Koalitionsvertrag werden diese nicht einmal ansatzweise benannt. Fakt ist damit: Vermieter werden künftig noch genauer ihre Mieter aussuchen. Sozial schwache Familien hätten dann in den großen Metropolen nichts mehr zu suchen.

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen

Preisentwicklung bei Studentenwohnungen

Wo ist es für Studenten besonders teuer

Jahr für Jahr nehmen die Probleme am Wohnungsmarkt der Studenten zu. Wer in den größeren Städten eine Bleibe als Student ergattert, kann sich glücklich schätzen.Wohnungen Darunter leiden auch die Quadratmeterpreise, die ebenfalls mit der hohen Nachfrage und dem geringen Angebot ständig in neue Höhen wachsen. Studenten, die in Kiel studieren, haben es in diesem Punkt noch relativ gut. Hier liegt der Preis pro Quadratmeter um die 6,50 Euro. Durchschnittlich um die 300 Euro müssten Studenten dort für ein WG-Zimmer hinlegen. Damit belegt die Stadt Kiel in einem Ranking den Platz 20 mit knapp 41 Punkten. Die Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilienentwicklung (GBI) beurteilt dabei die wichtigsten Städte und vergibt nach einem festen Bewertungsmuster (Miethöhe, Anzahl Studierende, Attraktivität der Unis, etc.) bis zu 100 möglichen Punkten.

Hier das aktuelle Listing im Überblick:

  1. Platz, München mit 76 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 12,90 Euro
  2. Platz, Hamburg mit 72 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 10,30 Euro
  3. Platz, Frankfurt mit 70,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 11,50 Euro
  4. Platz, Köln mit 65 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,10 Euro
  5. Platz, Heidelberg mit 62 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 10,10 Euro
  6. Platz, Konstanz. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 10,910 Euro
  7. Platz, Freiburg mit 56,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,90 Euro
  8. Platz, Stuttgart mit 56,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,90 Euro
  9. Platz, Berlin mit 55,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 7,60 Euro
  10. Platz, Tübingen. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 10,10 Euro
  11. Platz, Darmstadt mit 54 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,40 Euro
  12. Platz, Münster mit 53,5 Punkten. Durchschnittliche WG-Zimmermiete bei 314 Euro
  13. Platz, Karlsruhe mit 52,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 8,70 Euro
  14. Platz, Aachen mit 46,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 7,40 Euro
  15. Platz, Mainz mit 46 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,40 Euro
  16. Platz, Düsseldorf mit 46 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,20 Euro
  17. Platz, Erlangen mit 45 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 9,20 Euro
  18. Platz, Bonn mit 43,5 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 8,60 Euro
  19. Platz, Ulm mit 41 Punkten. Durchschnittlicher Quadratmeter-Preis: 8,40 Euro
  20. Platz, Kiel mit 41 Punkten. Durchschnittlichen Quadratmeter-Preis: 6,50 Euro

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen

BGH-Urteil: Verbot der Untervermietung an Touristen

Pargraph - Richterhammer 2Karlsruhe: In seinem Urteil (AZ: VIII ZR 210/13) vom 08.01.2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Untervermietung der eigenen Wohnung an Touristen verboten ist, wenn der Vermieter nicht ausdrücklich seine Zustimmung erteilt. Auch eine kurzfristige tageweise Vermietung ist laut BGH nicht erlaubt. Eine normale Erlaubnis zur Untervermietung reicht nicht aus.

In dem vor Gericht verhandelten Fall, bot ein Berliner Mieter seine Zweizimmerwohnung  im Internet bei diversen Portalen für Ferienwohnungen  an. Seine 42 Quadratmeter- Wohnung vermietet der Mieter wochenweise an Reisende, um seine Kosten zu decken.
Mehrere Abmahnungen durch den Vermieter an den Mieter, hielten ihn nicht davon ab, weiter die Wohnung an Touristen zu vermieten.

Der Mieter berief sich auf seine Genehmigung des Vermieters, die Wohnung auch untervermieten zu dürfen.
Schließlich betrat der Vermieter den Klageweg  gegen die unerwünschte Untervermietung an Touristen. Jetzt erhielt der Vermieter durch den Bundesgerichtshof Recht. Die Richter urteilten, dass eine tageweise Vermietung an wahllose Touristen sich prägnant von einer herkömmlichen Untervermietung unterscheide.  Eine gebräuchliche Autorisierung zur Untervermietung reiche nicht aus, um eine Wohnung bzw. Haus an Touristen unterzuvermieten.

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen

Umzug nach Mexiko – Frage zu den Zollbedingungen

Frage von Andrea G.:fragen-umzugsberatung

Ich werde im kommenden Frühjahr nach von Deutschland nach Ajijic/Mexiko umziehen bzw. dorhin auswandern. Möbel und Elektrogeräte bleiben hier in Deutschland. Mitgenommen nach Mexiko werden persönliche Dinge, sowie Bilder, Porzellan, Wäsche, Akten etc. An wen kann ich mich wenden, der mir beim Verpacken und bei den Zollformalitäten hilft?


Unsere Antwort:

Guten Tag Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne an dieser Stelle beantworten.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Umzug nach Mexiko. Bitte stellen Sie einfach hier eine Umzugsanfrage und geben an, wieviele Kisten Sie für Ihren Auslandsumzug mitnehmen werden. Das Umzugsvolumen ist ein entscheidender Preisfaktor.
http://www.targum.de/kostenlose-umzugsanfrage/

Wenn Sie Ihr Umzugsgut selber verpacken und zur Abholung bereit stellen, dann können Sie Ihre Umzugskosten deutlich reduzieren.

Die Zollabwicklung sollten Sie der Umzugsspeditionen überlassen. Die Agenten der Speditionen vor Ort, werden die Zollabwicklung schnell und zuverlässig abwickeln. Welche Dokumente Sie vor Ort in Deutschland ausfüllen müssen, wird Ihnen die Spedition mitteilen.
meiko-strand

Eine unverbindliche Umzugsanfrage stellen und die Umzugskosten vergleichen.

Jetzt kostenlos anfragen