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Umzug von Deutschland nach Tunesien

Frage von Sabine Z., fragen-umzugsberatung

Hallo,
wir benötigen ein 20 fuss Container (Personalcontainer) für unseren Umzug bzw. Auswanderung von Deutschland (Hannover) nach Tunesien. Wir haben eine 2 1/2 Raumwohnung. Um Umzugskosten zu sparen würden wir den Container gerne selbst Be- und Entladen. Können Sie uns bitte einen Kostenvoranschlag machen?
Vielen Dank, Sabine


Guten Tag Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Umzugsanfrage von Deutschland nach Tunesien. In einen 20 Fuss Container passen ungefähr 32cbm Volumen rein. Normalerweise reicht dieser für eine 3-4 Zimmerwohnung aus.
Eine preisgünstige Möglichkeit ist es, wenn Sie den Container in Eigenregie selber packen und in Tunesien selbstständig ausräumen. Die Verzollung übernimmt die Spedition für Sie.
Bitte stellen Sie hier eine unverbindliche Umzugsanfrage. http://www.targum.de/kostenlose-umzugsanfrage/

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Vermieter dürfen nicht zur Kaution greifen

Pargraph - Richterhammer 2Immer wieder führt die Kaution zu großem Diskussionsbedarf. Vermieter greifen darauf in vielen Fällen nur zu gerne zurück. Nun gibt es ein neues Urteil, das für mehr Rechtssicherheit sorgen soll.
Demnach dürfen Vermieter im Streitfall nicht auf die Kaution des Mieters zurückgreifen.
Laut dem neusten Urteil des BGH (Bundesgerichthof) soll die Kaution über die gesamte Laufzeit des Mietvertrags nicht angerührt werden. Sind dazu gesonderte Klauseln im Mietvertrag formuliert worden, gelten diese nun in vielen Fällen als nichtig. In der Vergangenheit kam es häufig vor, dass ein Vermieter auf die Kaution zurückgriff, wenn ein Streit um die Höhe der Miete entbrannt war.
Das jedoch ist nun mit dem neuen Urteil (siehe BGH, Az: VIII ZR 234/13 v. 07.05.2014) nicht mehr erlaubt.

Der verhandelte Fall

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter aus Bonn, der über 1.400 Euro an Kaution hinterlegt hatte. Im Laufe des Mietverhältnisses machte der Mieter von einer Mietminderung gebrauch. Daraufhin griff der Vermieter auf die hinterlegte Kaution zurück und ließ sich diese ausbezahlen. Als Rechtfertigung berief er sich dabei auf eine gesonderte Vereinbarung, die im Mietvertrag getroffen wurde.

Nach genauer Prüfung der Richter am BGH erklärten diese aber die Klausel für unwirksam. Im laufenden Mietverhältnis darf ein Vermieter grundsätzlich nicht auf die hinterlegte Kaution zurückgreifen. Daran ändert auch eine Zusatzvereinbarung nichts.
Mit dem neuen Urteil, muss der Vermieter im vorliegenden Fall nun dem Mieter im die Kaution zurückzahlen.

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Einlagerung in einen Umzugscontainer

Frage von Julia L.,fragen-umzugsberatung

Hallo,
wir werden innerhalb von Bayern von Augsburg nach Iphofen bei Würzburg ziehen. Von einer Wohnung in ein Haus, das bis Ende des Jahres 2015 renoviert wird. Als Zwischenunterkunft dient eine Einliegerwohnung, die aber deutlich kleiner ist als unsere jetzige Wohnung. Viele Möbel bekommen wird dort nicht unter. Deshalb haben wir uns überlegt, die Möbel in einen Umzugscontainer zu packen und den Container bis zum Einzug in das Haus in Iphofen abzustellen (Platz wäre vorhanden).
Nun unsere Fragen: Ist das überhaupt möglich? Müssen wir uns an ein spezielles Umzugsunternehmen wenden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, viele Grüße
Julia


Unsere Antwort:

Guten Tag Frau L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich würde ihnen empfehlen Ihr Umzugsgut für einen Monat einzulagern. Das sollte nicht all zu viel kosten und ist abhängig von Ihrem Umzugsvolumen. Ab ca. 150 Euro/Monat sollte eine Lagerung Ihres Umzugsguts möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel Möbeleinlagerung.
Wir raten Ihnen dringend davon ab, einen Container auf das öffentliche Strassenland zu stellen. Ohne Genehmigung der Ordnungsbehörden kann das empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.

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