Kann der Vermieter eine Tierhaltung in der Mietwohnung verbieten?
Naturgemäß führt die Frage nach der Tierhaltung in der Mietwohnung immer wieder zu zahlreichen Missverständnissen und Gerichtsverfahren. Wer ein Tier in der gemieteten Wohnung halten möchte, sollte zunächst einen Blick in den Vertrag werfen.
Dieser gibt oft Aufschluss, ob eine Haltung in der Mietwohnung ohne Rückfrage und Zustimmung möglich ist. Ist die Tierhaltung generell ausgeschlossen, kann ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter meistens die Zustimmung mit sich bringen. Kleintiere sind aber generell in der Mietwohnung erlaubt. Allerdings wird der Begriff häufig falsch interpretiert.
Seit einiger Zeit gelten Katzen zum Beispiel nicht mehr als Kleintiere. Eine Zustimmung muss bei einem Verbot durch den Vermieter erfolgen. Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen sowie Vögel gehören zu den Kleintieren und dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Aber nur, wenn die Anzahl das Übliche nicht übersteigt. 2 Hamster oder Vögel gelten als problemlos. Frettchen und Ratten hingegen fallen aber bei den Kleintieren raus. Frettchen vor allem deswegen, weil sie nach den Auffassungen der Gerichte einen speziellen Duft mitbringen und Ratten wohl vor allem durch den eher zweifelhaften Ruf. Auch beim Vogel gibt es Punkte, die zu beachten sind. Sittiche oder Kanarienvögel sind in normaler Anzahl kein Problem. Ein Papagei hingegen muss jedoch vom Vermieter genehmigt werden.
Katze und Hund in der Mietwohnung
Katzen und Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Jährlich geben wir für ihr Wohlbefinden Unsummen aus. Doch in der Mietwohnung können sie zum Problem werden. Als Kleintiere gelten Katzen aber auch kleinere Hunde seit den neuen Gerichtsurteilen (siehe u.a. AG München Az. 411 C 6862/12 und weitere) nicht mehr. Eine Zustimmung muss grundsätzlich durch den Vermieter erfolgen. Doch nicht nur der Vermieter hat ein Wort mitzureden, auch die Nachbarn können sich gegen eine Haltung aussprechen.
Ein kranker Nachbar, kann sich bewusst gegen die Tiere halten und damit eine Haltung ausschließen. Auch eine bereits erteile Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Hinterlässt der Hund im Haus oder auf dem zugehörigen Grundstück Unrat oder Kod, ist die weitere Haltung in der Mietwohnung gefährdet. Auch dann, wenn er zu laut bellt.
In der Regel lassen aber alle Vermieter mit sich sprechen. Nach einem freundlichen Gespräch und der Zusicherung dass es zu keinen Vorfällen kommt, stimmen viele der Tierhaltung zu. Auch der Hinweis auf eine vorhandene Haftpflichtversicherung kann helfen. Übrigens darf kein Vermieter ein Haustier verweigern, wenn ihre Kinder den Kleinen für die psychische Stabilität (was allerdings nachgewiesen werden muss) benötigen.