Lastenaufzug für den Umzug mieten
Immer wenn es hoch hinausgehen soll und der Treppenflur oder Lift (sofern vorhanden) wenig Platz bietet, ist die Anmietung einer Hebebühne bzw. eines Lastenaufzuges eine ideale Alternative. Vor allem bei schweren Umzugsgütern, von massiven Möbeln bis hin zum Klavier, können die Gegenstände mit der Hebebühne einfach und unbeschädigt an dem neuen Zielort platziert werden.
Inhaltsverzeichnis:
- Anmietung einer Hebebühne bzw. eines Lastenaufzuges
- Was sollte bei der Anmietung beachtet werden
- Die Kosten bei dem Lastenaufzug (Möbelaufzug)
- Was ist in der Miete enthalten
- Lärmbelästigung der Arbeitsbühnen
- Ausreichen Platz für den Lastenaufzug reservieren
Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Umzugskarton, die mittels dem Lastenaufzug bequem und ohne großen Kraftaufwand in die neue Wohnung befördert werden können. Ein Balkon als Zugang muss dafür keinesfalls vorhanden sein. Auch ein großes Fenster, was ausreichend Platz bietet, ist als Zugang durchaus infrage kommend.
Was sollte bei der Anmietung beachtet werden
Die einfachen Hebebühnen können Sie praktisch in jeder Stadt anmieten. Vielfach werden diese direkt von Umzugsunternehmen als Zusatzservice oder Einzelleistung zur Miete offeriert.
Die Mindestmietzeit beträgt dabei ab 2 oder 3 Stunden. Abhängig von dem Lastenaufzug liegt die Tragkraft bei zwischen 200 bis 400 Kilogramm. Gerätschaften mit höheren Leistungen sind möglich. Die Ausfahrlänge reicht bei den meisten Möbelaufzügen bis zu 33/36 Metern. Die Länge ist ausreichend bis zur 9. Etage.
- Platzbedarf
Vor der Anmietung sollte jedoch geklärt werden, ob vor dem Gebäude überhaupt ein Zugang für das Aufstellen der Hebebühne vorhanden ist. Hierzu bieten die meisten Anbieter eine Begehung an, um die Lage zu prüfen. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf einmalig zwischen 20 – 45 Euro.
- Bedienung der Hebebühne
Eine Hebebühne kann nicht nur Schweiß, sondern auch die benötigten Helfer deutlich reduzieren. Selbst bei zahlreichen Umzugsgütern reichen 4 Personen vollkommen aus. 2 Helfer unten und 2 Personen im oberen Geschoss, die für die Entgegennahme verantwortlich sind.
Die Kosten bei dem Lastenaufzug (Möbelaufzug)
In der Regel wird der Möbelaufzug pro Stunde berechnet. Bei längerer Nutzungszeit können aber zumeist direkte Tagespauschalen vereinbart werden. In Großstädten sollten Sie um die 95 – 130 Euro pro Stunde kalkulieren. In kleineren Städten hingegen liegt der Stundensatz für eine Hebebühne in der Regel um die 70 bis zu 95 Euro. Die Mietpreise gelten werktags. An Sonn- und Feiertagen kann es zu Aufschlägen zwischen 20 – 30 Prozent kommen. Die Mietzeiten werden häufig mit An- und Abfahrtzeiten berechnet.
Was ist in der Miete enthalten
Hebebühnen können entweder direkt vom Hof weg gemietet und mit einem Fahrzeug (mit AHK) an den gewünschten Standort gebracht oder aber auch direkt dorthin geliefert werden. Letztere Möglichkeit verursacht einen kleinen Aufpreis. Die meisten Lastenaufzüge zeigen sich in der Bedienung komfortabel und können bereits nach wenigen Minuten auch von Laien bedient werden. Zusätzliches Personal ist also nicht in jedem Fall erforderlich. Aus versicherungstechnischen Gründen ist aber in den Stundenpreisen häufig ein sogenannter Bedienmann, ein geschulter Fachmann, enthalten. Einige Firmen berechnen diesen allerdings auch gerne zusätzlich, wodurch sich die Mietrechnung deutlich erhöhen kann. Wird weiteres Personal benötigt, kann dieses auf Wunsch bei den meisten Anbietern zum Lastenaufzug gestellt werden.
Mit dem Möbelaufzug wird auch ein umfangreiches Umzugs-Equipment mitgeliefert. Dazu gehören zum Beispiel Decken, Spanngurte, Warnwesten und mehr. Den genauen Umfang sollten Sie sich mit den Mietkonditionen bestätigen lassen.
Lärmbelästigung der Arbeitsbühnen
Die modernen Hebebühnen sind leise und verursachen nur wenig Lärm. Dennoch sollte Sie es sich nicht gleich mit den Nachbarn verscherzen. Wer die Nutzung auf 9 – 12 Uhr oder von 14 – 17 Uhr legt, wird dabei an normalen Werktagen nicht anecken. Eine Möbelbühne kann ebenso am Samstag, Sonntag und am Feiertag zum Einsatz kommen. Hierbei ist aber der Lautstärkepegel ausschlaggebend. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen der Anbieter.
Ausreichen Platz für den Lastenaufzug reservieren
Sinnvoll ist die Einrichtung einer Halteverbotszone für den bevorstehenden Umzugstag im Grunde fast immer. Damit können auch andere Verkehrsteilnehmer, die sich auf den markierten Plätzen am Tag des Umzugs befinden, einfach abgeschleppt werden. Dennoch dürfen Sie keinesfalls einfach so eine Halteverbotszone nach gut Dünken einrichten. Auch hier müssen die bürokratischen Wege eingehalten werden. Zunächst benötigen Sie eine Genehmigung. Das einfache Absperren mit Klebeband und vielleicht einem Stuhl ist nicht erlaubt und kann durchaus sehr teuer werden. Eine Genehmigung wird grundsätzlich durch die zuständige Gemeinde erteilt.- Immer dann, wenn der Umzugswagen oder in unserem Beispiel der Lastenaufzug im Haltverbot, auf dem Fußgängerweg oder Ähnlichem abgestellt werden soll. Das gilt auch, wenn der Abstellort auf einem Parkplatz ist, der am Umzugstag freigeräumt sein soll. In der Regel können Sie die Genehmigung beim Straßenverkehrsamt der jeweiligen Gemeinde direkt beantragen: Das sollte aber jedoch mindestens 2 – 3 Wochen im Voraus erfolgen. In einigen Städten reicht dafür ein Online-Antrag oder ein Schreiben auf dem Postwege. Sollten Sie jedoch Pech haben, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Alternativ gibt es aber mittlerweile auch externe Dienstleister, die Ihnen die bürokratischen Wege komplett abnehmen und auch zum Wunschtermin den Parkplatz absperren. Hierfür fallen oft Gebühren zwischen 60 – 120 Euro (je nach Stadt) an.